FAQ-Details

Gibt es Ausnahmen bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen?

Eine Ausnahme für Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen gibt es im Gesetz nicht. Es ist daher grundsätzlich auch hier auf die Regelung des Mindestlohngesetzes zu achten.

 

Zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2014 von Andreas Weber.

Zurück