April 2024
Liebe Mandanten und Partner,
gut erholt und mit warmen Sonnenstrahlen begrüße ich Sie zu unserer neusten Mandanteninfo.
Diesen Monat dreht sich alles um das Thema Wachstum - nicht nur in der Natur, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz steht aktuell im steuerlichen Mittelpunkt und diesem widmen wir uns auch heute.
Schauen Sie gerne, welche Möglichkeiten sich daraus für Sie und für Ihr Unternehmen ergeben.
Viel Spaß beim Lesen!
Sonnige Grüße
Andreas Weber
Wachstumschancengesetz 2024
Am 27. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz veröffentlicht, nachdem der Bundesrat am 22. März 2024 dem Vermittlungsausschuss-Kompromiss zugestimmt hatte. Das Gesetz zielt darauf ab, die Liquidität von Unternehmen zu verbessern, Investitionen und Innovationen zu fördern. Das Steuersystem soll dadurch insbesondere für kleine Betriebe vereinfacht und fairer gestaltet werden. Es wird betont, dass diese Maßnahmen die Wirtschaftstransformation begleiten und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wachstumschancen Deutschlands stärken sollen.
Die wichtigsten Regelungen:
- Einführungszeitpunkt E-Rechnung zum 01.01.2025
allgemeiner Übergangszeitraum bis 31.12.2026, Übergangszeitraum für kleine Unternehmen bis 31.12.2027 - Degressive AfA für Wohngebäude 5 % mit Baubeginn ab 01.10.2023 befristet auf 6 Jahre (= bis einschl. 30.09.2029)
- Sonder-AfA für Betriebe mit Gewinn bis 200.000,00 EUR im Vorjahr in Höhe von 40 % der Investitionskosten ab Anschaffung 01.01.2024
- Anhebung Abzugsgrenze für Geschenke auf 50,00 EUR ab 01.01.2024
- Erhöhung Bruttolistenpreis für E-Fahrzeuge auf 70.000,00 EUR, Anschaffung ab 01.01.2024
- Wegfall Fünftelregelung ab VZ 2025
- Anhebung Grenze Buchführungspflicht (Gewinn 80.000,00 EUR, Umsatz 800.000,00 EUR), gilt für Wirtschaftsjahr mit Beginn ab 01.01.2024
- Anhebung Grenze Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften auf 750.000,00 EUR ab VZ 2027
- Anhebung Schwellenwert vierteljährliche USt-VA auf 2.000,00 EUR ab 2025
- Aufhebung der Pflicht zur Abgabe von USt-Jahreserklärungen für Kleinunternehmer ab VZ 2024
- Regelungen zum Digitalen Verfahren zur Ermittlung der Kinderanzahl im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (mit Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren) eingeführt ab 01.01.2024
- Vereinfachung von Besteuerung in "ausländischen Homeoffice-Fällen" ab 01.01.2024