FAQ-Details

Für welche Personengruppen gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen gibt es für:

  • Praktikanten
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Auszubildende
  • Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Übergangsregelung

 

 

Zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2014 von Andreas Weber.

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