Für welche Personengruppen gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen gibt es für:
- Praktikanten
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Auszubildende
- Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit
- Ehrenamtlich Tätige
- Übergangsregelung
Zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2014 von Andreas Weber.