FAQ-Details

Für wen gilt der Mindestlohn?

Grundsätzlich treten die Regelungen des MiLoG zum 1. Januar 2015 in Kraft. Der gesetzliche Mindestlohn wird somit für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer über 18 gelten. Das bedeutet das im gesamten Bundesgebiet der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1.Januar 2015 pro Zeitstunde € 8,50 brutto beträgt. Ein niedrigerer Stundenlohn ist dann gesetzlich nicht mehr zulässig. D.h., dass unter dem Betrag des Mindestlohns liegende Arbeitslöhne kraft Gesetz als angehoben gelten. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen vom Mindestlohn vor.

 

Zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2014 von Andreas Weber.

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