FAQ-Details

Kann ich mich als Unternehmer von dieser Pflicht befreien lassen?

Von der Belegausgabepflicht kann abgesehen werden, wenn ein Verkauf an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen erfolgt. Allerdings muss diese Befreiung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und eine sachliche und persönliche Härte darstellen. Die mit der Belegausgabepflicht verbundenen Mehrkosten stellen für sich alleine aber keine sachliche Härte dar.

Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2020 von Andreas Weber.

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