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...und wenn ich jetzt keine Zettelchen mehr drucken möchte?

…dann könnten Sie das auch, alledings müssten Sie entsprechende elektronische Lösungen bereitstellen. Schon vor einigen Jahren habe ich im Urlaub selbst erlebt, dass mir statt eines Papierbelegs der Kassenbon direkt auf das Handy übermittelt wurde. Dies lässt auch unser Gesetzgeber zu. z.B. indem der Unternehmer mit dem Kassiervorgang einen QR-Code auf einem Display generiert und der Kunde sich den abfotografiert. Anschließend wird – wenn der Kunde das möchte – der Kassenbon auf das Smartphone des Kunden übertragen. Damit hätten Sie dem Kunden den Beleg zur Verfügung gestellt (also die gesetzliche Vorgabe erfüllt). Lehnt der Kunde die elektronische Übermittlung des Beleges ab (z.B. durch Auswahl auf dem Display), dann muss aber wieder ein Zettelchen gedruckt werden. Hierfür haben in den letzten Tagen in Deutschland erste Anbieter Systeme entwickelt. Auf solche Systeme sollten Sie Ihren Kassenaufsteller unbedingt ansprechen.

Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2020 von Andreas Weber.

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