FAQ-Details

Warum brauche ich eine neue Vollmacht?

Für die elektronische Kommunikation fordert die Finanzverwaltung zukünftig eine standardisierte Vollmacht für steuerliche Zwecke, deren Umfang in der Vollmachtsdatenbank eingetragen wird. Das bundeseinheitliche Vollmachtsformular wird im Bundessteuerblatt BStBl von der Finanzverwaltung veröffentlicht.

Während bisher die Vollmacht für die betreffende Angelegenheit einzeln aufgeführt wurde, sind in der neuen Standardvollmacht nur noch diejenigen Steuerarten und sonstige Angelegenheiten anzukreuzen, für die die Vollmacht nicht gelten soll.

Wir haben die Vollmacht als Vordruck für Sie vorbereitet. Sie finden diese hier, oder in unserem Downloadbereich.

Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2014 von Andreas Weber.

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