Wer stellt mir in Deutschland eine A1-Bescheinigung aus?
Hier ist zu unterscheiden, ob Sie eine A1-Bescheinigung benötigen, weil Sie
- in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden,
- eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ausüben oder
- auf der Grundlage einer für Sie geschlossenen Ausnahmevereinbarung den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen.
Den auf Ihren Sachverhalt zutreffenden Fragebogen, mit dem Sie eine A1-Bescheinigung beantragen können, finden Sie hier.
Entsendung
Werden Sie im Rahmen einer in Deutschland ausgeübten Beschäftigung in einen anderen Mitgliedstaat entsandt, stellt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, die A1-Bescheinigung aus. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in Deutschland auf Grund einer Beschäftigung, als Student oder Rentner versichert sind, freiwilliges Mitglied Ihrer Krankenkasse sind oder dort als Familienangehöriger versichert sind.
Sind Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und auch nicht Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, stellt Ihnen bei einer Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat der zuständige Rentenversicherungsträger die A1-Bescheinigung aus.
Sind sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, stellt Ihnen bei einer Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungeinrichtungen die A1-Bescheinigung aus.
Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten
Sofern Sie Ihre Erwerbstätigkeit gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten ausüben und in Deutschland wohnen, ist der GKV-Spitzenverband, DVKA für die Feststellung des anwendbaren Rechts zuständig. Soweit die deutschen Rechtsvorschriften gelten, stellt er in diesen Fällen die A1-Bescheinigung aus.
Wohnen Sie in einem anderen Mitgliedstaat (z. B. in den Niederlanden) und hat der zuständige Träger Ihres Wohnstaats (z. B. in den Niederlanden die Sociale Verzekeringsbank - SVB) festgestellt, dass für Sie die deutschen Rechtsvorschriften gelten, informiert dieser Träger die Deutsche Rentenversicherung Bund, die die Ausstellung der A1-Bescheinigung veranlasst. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier auf dieser Seite unter. „Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten“
Ausnahmevereinbarung
Gelten für Sie die deutschen Rechtsvorschriften auf der Grundlage einer Ausnahmevereinbarung, stellt Ihnen der GKV-Spitzenverband, DVKA die A1-Bescheinigung aus.
Zuletzt aktualisiert am 15. August 2019 von Andreas Weber.