Grundsteuer

Modulares Angebot zur Grundsteuer

Die Grundsteuererklärung muss digital beim Finanzamt eingereicht werden. Für manche Menschen bedeutet dies eine Hürde. Daher haben wir uns entschieden, unseren Mandanten eine Zusammenarbeit mit uns per Post zu ermöglichen. Allerdings entsteht unserer Steuerkanzlei ein hoher Aufwand zur Digitalisierung Ihrer Daten, wenn Sie uns Dokumente und Angaben zu Ihrem Grundstück per Post zusenden. Aus diesem Grund bieten wir all jenen, die uns die Arbeit durch die Nutzung der Neuen Medien erleichtern, günstigere Modulpreise an.

Modul Digital

  • Zugang zu gesichertem Online-Portal zum Austausch aller Daten und Dokumente
  • Erstellung der Grundsteuererklärung
  • digitale Übermittlung der
    Grundsteuererklärung an das Finanzamt
  • digitale Kopie der Grundsteuererklärung für Sie
  • Prüfung des Bescheids, Fristenkontrolle und digitaler Bescheidversand an Sie

Modul Digital & Analog

  • Zugang zu gesichertem Online-Portal zum Austausch aller Daten und Dokumente
  • Übermittlung von max. 3 Dokumenten an uns per Post oder E-Mail
  • Überprüfung von max. 3 Angaben auf ihre Richtigkeit anhand von vorgelegten Dokumenten
  • Erstellung der Grundsteuererklärung
  • digitale Übermittlung der Grundsteuererklärung an das Finanzamt
  • digitale Kopie der Grundsteuererklärung für Sie
  • Prüfung des Bescheids, Fristenkontrolle und digitaler Bescheidversand an Sie

Modul Analog

  • Austausch aller Daten und Dokumente per Post oder telefonisch
  • Übermittlung aller notwendiger Dokumente und Daten an uns per Post
  • Unterstützung bei der Beschaffung von max. 3 Dokumenten wie Grundbuchauszug (Externe Kosten und Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.)
  • Überprüfung von max. 3 Angaben auf ihre Richtigkeit anhand von vorgelegten Dokumenten
  • Erstellung der Grundsteuererklärung
  • digitale Übermittlung der Grundsteuererklärung an das Finanzamt
  • Kopie der Grundsteuererklärung per Post an Sie
  • Prüfung des Bescheids, Fristenkontrolle und digitaler Bescheidversand an Sie

6-Schritte zur Grundsteuererklärung

Schritt 1: Ermitteln Sie den Fixpreis für unsere Leistung

Anhand unserer Fixpreisübersicht ermitteln Sie transparent und im Vorhinein die Investition für Ihre Grundsteuererklärung. Der Fixpreis ist abhängig davon, für welches Modul Sie sich entscheiden (3 Module). Wählen Sie aus drei angebotenen Modulen und teilen uns Ihre Auswahl mit. Wir senden Ihnen im Anschluss auf dieser Basis eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Anschließend starten wir mit Schritt 2 in die Bearbeitung.

Um die Fixpreisübersicht aufrufen zu können, schicken Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff "Fixpreisübersicht" und Ihren Kontaktdaten an grundsteuer@helmig-weber.de.

Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service ausschließlich unseren Bestandsmandanten anbieten können!

Schritt 2: Eingabe Ihrer Grundstücksangaben

Sie erhalten Zugang zu unserem gesicherten Portal, das Sie über Ihren Browser aufrufen. Dort fragen wir alle benötigten Daten ab. Ihre Dokumente wie den Grundbuchauszug laden Sie als PDF hoch. Bei den Pakten „Digital und Analog“ und „Analog“ kommunizieren wir teilweise oder komplett per Post.

Schritt 3: Erstellung Ihrer Steuererklärung

Sobald alle Daten und Dokumente vorliegen, erstellen wir die Grundsteuererklärung innerhalb von drei Wochen. Dabei führen wir eine Plausibilitätsprüfung durch. Die von Ihnen eingegebenen Daten legen wir als richtig zugrunde. Je nach Paket unterstützen wir Sie dabei, fehlende Dokumente zu besorgen. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.

Schritt 4: Ihre Freigabe und Überschrift

Sobald wir die Grundsteuererklärung fertiggestellt haben, übersenden wir sie Ihnen zur Prüfung. Nutzen Sie das Online-Portal, können Sie dort digital unterschreiben. Kommunizieren wir per Post, senden wir Ihnen die Erklärung zur Unterschrift zu.

Schritt 5: Übermittlung der Grundsteuererklärung

Nach Ihrer Freigabe senden wir die Grundsteuererklärung digital an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt. Diese Übermittlung nehmen wir vor dem 31. Oktober 2022 vor, sofern uns alle notwendigen Angaben mindestens drei Wochen vorher vorlagen. Sie erhalten von uns das Übermittlungsprotokoll sowie ein PDF-Dokument, aus dem alle an das Finanzamt übersandten Daten ersichtlich werden. Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab.

Schritt 6: Bescheidprüfung

Der rechtsgültige Steuerbescheid wird direkt an unsere Kanzlei gesendet, von uns im Fristenkontrollsystem erfasst und anschließend formal und materiell geprüft. Sie erhalten von uns anschließend den geprüften Bescheid mit dem Prüfungsergebnis zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie sich für das Modul „Digital“ oder „Digital und Analog“ entscheiden, nutzen wir für den Austausch von Daten zwischen unserer Steuerkanzlei und Ihnen die Software „Grundsteuer-Digital“ des deutschen Anbieters fino Software (einer 51%-Tochtergesellschaft unserer Steuerberatergenossenschaft DATEV). Dieser Anbieter setzt auf eine End-to-End-Verschlüsselung während der Übertragung von Daten und die Nutzung von Servern in Deutschland. Die Daten werden nicht dauerhaft bei „Grundsteuer-Digital“ gespeichert. Zur Erfüllung der Vorgaben der DSGVO haben wir einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter geschlossen.