eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bye bye gelber Schein: Die digitale eAU ist verpflichtend!

Der sogenannte gelbe Zettel ist Geschichte. Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Krankenhäuser müssen seit Januar 2023 verpflichtend die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse übermitteln und werden deshalb dieser Patientengruppe keine Bescheinigungen in schriftlicher Form (gelbe Zettel) für den Arbeitgeber mehr aushändigen. Da die Krankenkassen die Daten den Arbeitgebern nicht automatisch zur Verfügung stellen, müssen diese die eAU selbst abrufen (das nennt sich pull-Verfahren).

eAU gelber Zettel

Abruf der eAU - einfacher geht es nicht!

  1. Sie melden sich mit Ihrem Smartlogin oder Ihrer Smartcard in Unternehmen-Online an.
  2. Sie gehen rechts oben auf „Anwendungen“
  3. Sie wählen die Kachel „Personaldaten“ *)
  4. Sie wählen aus der Liste den betroffenen Mitarbeiter
  5. Sie klicken auf „Attest anfordern“
  6. Sie wählen aus, welcher Tatbestand vorliegt:
    1. Krank
    2. Arbeitsunfall
    3. Krankenhausaufenthalt
      geben das Datum „von“ an und klicken auf „Attest anfordern“.
  1. Nach einigen Tagen erhalten Sie an dieser Stelle das Attest eingespielt.

*) sollten Sie an dieser Stelle die Kachel „Personaldaten“ nicht finden, müssen wir Ihnen die Rechte dafür noch freischalten. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

 


komfortabler Abruf der eAU

Mit diesem Direktlink können Sie komfortabel mit wenigen Klicks die eAU Ihrer Mitarbeiter abrufen.

Der gesamte Prozess als Erklärvideo

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie in Ihrem Unternehmerportal die eAU abrufen können sowie den prozessualen Hintergrund.


Alternativ zu unserem komfortablen System können Sie natürlich auch das System SV-Net verwenden. Die Erklärung des Systems finden Sie auf der Internetseite der Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) (link unten).