Die Digitalisierung ist auf dem Vormarsch. Das „Papierlose Büro“ kommt auch im privaten Bereich mit immer größeren Schritten näher.
Die Frage ist also schon lange nicht mehr ob, sondern wann Sie auf den Digitalisierungs-Zug aufspringen.
Als Steuerpflichtiger wissen Sie, dass die Sammlung der Belege für die jährliche Einkommensteuererklärung nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen zählt. Schön wäre es, wenn die Belege - sobald sie anfallen - nur ein einziges Mal in die Hand genommen werden müssten, um daraus die Informationen für die Steuererklärung abgeschlossen (und am besten schon beim Steuerberater eingereicht) zu haben.
In Zusammenarbeit mit DATEV bieten wir Ihnen eine Komplettlösung in die Sie immer und von überall aus Ihre Belege Hochladen können und anschließend digitalen Zugriff auf Ihre Belege haben. Wir haben ein Konzept ausgearbeitet, das Ihnen dabei hilft, ihre private Ablage von Steuerunterlagen schon unterjährig an die digitale Arbeitsweise anzupassen. Profitieren Sie von der Erfahrung, die wir in diesem Bereich gemacht haben. Wir unterstützen Sie in allen Belangen und geben Ihnen Empfehlungen, wie eine gute Organisation aussehen könnte. Sie selbst können sich auf Ihre Freizeit konzentrieren.
Belege scannen und übermitteln
Sie scannen oder fotografieren Ihre Belege und übermitteln diese an unserer Einkommensteuerportal ("meine Steuern") ins DATEV Rechenzentrum. Ab diesem Zeitpunkt sind die digitalisierten Belege jederzeit für Sie und uns einsehbar. Gleichzeitig erfolgt eine revisionssichere Archivierung.
Die Bearbeitung
Sobald Sie uns nach Abschluss des Jahres darüber informieren, dass die Belege vollständig hochgeladen haben übernehmen wir. Über eine spezielle Online-Anwendung übernehmen wir Ihre Belege in unsere Einkommensteuerabteilung und verarbeiten diese in der gewohnten Art und Weise. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch, dass wir jetzt jedem Erfassungsfeld des Einkommensteuerformulars den entsprechenden digitalen Beleg zuordnen können. Dadurch ist der Beleg für eine (oftmals geforderte) Nachforderung durch die Finanzämter jederzeit wieder verfügbar und erspart Ihnen Rückfragen und Suchzeiten.
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