Inventur

Inventur - gewusst wie!


Thema: „ordnungsgemäße Inventur“

Die jährlich durchzuführende Inventur dient neben der Feststellung des richtigen Jahresergebnisses auch der Überprüfung und eventuell der notwendigen Richtigstellung der buchhalterischen Bestände. Unter „Gegenstände des Vorratsvermögens“ fallen alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Handelsware. Was vielleicht als beiläufige Bestätigung der Zahlen aus der Buchhaltung erscheint, ist tatsächlich eine folgenschwere gesetzliche Pflicht.

Banken und Finanzämter achten peinlich genau auf die richtige Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögenswerte. Denn kein Kaufmann darf sich mit seinem Vermögen zu arm oder zu reich rechnen.

Die zum Download angefügte Broschüre „Inventur – gewusst wie!“ erleichtert Ihnen, durch Checklisten und Vordrucke, die Planung und Organisation sowie die eigentliche Inventurarbeit und die Endkontrolle.
 
ordnungsgemäße Inventur