Bonausgabe
Thema: „Bonausgabe ab dem 01.01.2020“
seit gestern ist es soweit: seit Jahresbeginn 2020 muss nun jeder Betrieb, der Bargeld entgegennimmt, einen Kassenbon ausdrucken und diesen seinem Gast / Kunden überreichen.
Gleich vorab: Was der Kunde damit macht, kann Ihnen dann egal sein. Wenn er ihn liegen lässt, dann werfen Sie ihn weg. Aber die Frage, „Brauchen Sie einen Beleg?“, die werden Sie ab sofort bitte nicht mehr stellen!
Diese Regelungen sind bereits seit 2016 gesetzlich festgeschrieben. Mitte 2019 hat die Finanzverwaltung dann erläuternde Schreiben herausgegeben, die wir für Sie durchgearbeitet haben. Falls Sie das Schreiben im Originaltext lesen möchten, wäre Punkt 5 und 6 im Schreiben für Sie besonders interessant und wichtig:

Häufige Fragen zu diesem Thema:
Fragen & Antworten zur Bon-Ausgabe
- Ab wann bin ich verpflichtet als Unternehmer Kassenbons auszugeben ?
- Muss der Kunden den Kassenbon mitnehmen?
- Seit wann gibt es diese Regelungen?
- Für welche Geräte gilt die Belegausgabeverpflichtung?
- Was sind elektronische Aufzeichnungsgeräte?
- Kann ich mich als Unternehmer von dieser Pflicht befreien lassen?
- Was muss alles auf dem Kassenbon enthalten sein?
- Was kann ich tun, sicher zu sein, dass mein System gesetzeskonform ist?
- ...und wenn ich jetzt keine Zettelchen mehr drucken möchte?
- Sollte ich von der elektronischen Kasse auf eine offene Ladenkasse wechseln?