Bonausgabe

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Thema: „Bonausgabe ab dem 01.01.2020“

seit gestern ist es soweit: seit Jahresbeginn 2020 muss nun jeder Betrieb, der Bargeld entgegennimmt, einen Kassenbon ausdrucken und diesen seinem Gast / Kunden überreichen.

Gleich vorab: Was der Kunde damit macht, kann Ihnen dann egal sein. Wenn er ihn liegen lässt, dann werfen Sie ihn weg. Aber die Frage, „Brauchen Sie einen Beleg?“, die werden Sie ab sofort bitte nicht mehr stellen!

Diese Regelungen sind bereits seit 2016 gesetzlich festgeschrieben. Mitte 2019 hat die Finanzverwaltung dann erläuternde Schreiben herausgegeben, die wir für Sie durchgearbeitet haben. Falls Sie das Schreiben im Originaltext lesen möchten, wäre Punkt 5 und 6 im Schreiben für Sie besonders interessant und wichtig:

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