kurz vor Ihrem Urlaub noch einmal neues aus dem Steuerrecht…
Sozialversicherungsfalle bei Betriebsveranstaltungen! Wir hatten zwar in einem Rundschreiben an alle Lohnmandanten vor einigen Wochen schon einmal darauf hingewiesen, dass Betriebsveranstaltungen immer SV-Rechtliche Bomben zünden. Dennoch möchten wir an dieser Stelle mit unserem Top-Thema ein weiteres Mal darauf hinweisen. Hier ist eine zeitnahe Information (zeitnah bedeutet spätestens am Tag der Veranstaltung)…
gut erholt und mit warmen Sonnenstrahlen begrüße ich Sie zu unserer neusten Mandanteninfo.
Diesen Monat dreht sich alles um das Thema Wachstum - nicht nur in der Natur, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz steht aktuell im steuerlichen Mittelpunkt und diesem widmen wir uns auch heute...
mit wachsamen Augen verfolgen wir die aktuellen Diskussionen im Bundestag, wo auch für Sie und uns relevante Themen auf der Agenda stehen. In der Zwischenzeit haben wir in unserem März-Newsletter – der etwas kürzer ausfällt als gewohnt - Themen für Sie vorbereitet, die nicht weniger interessant sind.
In unserem Top-Thema erfahren Sie etwa, wie Sie als Arbeitgeber an die steuerliche Identifikationsnummer Ihrer Mitarbeiter kommen können. Die ist erforderlich für die elektronische Lohnsteuerübermittlung und es kommt immer mal vor...
…was der damalige Finanzminister schon vor drei Jahren für Offenbach verkündet hat wird nun in die Tat umgesetzt und die beiden Finanzämter legen sich zusammen. Sollten Sie betroffen sein, könnte das einige Änderungen für Sie bedeuten.
Aktuell sind wir zwar vor Schneefällen bewahrt, dennoch haben wir neue Informationen zur Absetzbarkeit der Kosten für Winterdienst und Schneeräumung...
obwohl das neue Jahr schon begonnen hat, möchte ich Sie heute noch im Namen unseres gesamten Teams herzlich in 2024 begrüßen und wünsche Ihnen ein Jahr voller Erfolg, Glück und Gesundheit!
Wie in den vergangenen Jahren haben wir beschlossen, statt Weihnachtskarten oder Geschenke zu versenden, Gutes zu tun. Die Spenden gingen an...
die Zeit rast - auch im Jahr 2023 - gefühlt schneller denn je. Jetzt ist schon die 5. Jahreszeit vorbei und die Krankheitswellen mit und ohne "C" ereilen die Unternehmen.
Eine wesentliche Änderung gibt es seit dem 01.01.2023 für Arbeitgeber - die Ärzte sind in den meisten Fällen verpflichtet, keine gelben Zettel mehr auszustellen, sondern die Krankheit nur noch elektronisch zu attestieren. Arbeitgeber müssen sich dann selbst um das "Herunterladen" der "elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" kümmern...
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