die Zeit rast - auch im Jahr 2023 - gefühlt schneller denn je. Jetzt ist schon die 5. Jahreszeit vorbei und die Krankheitswellen mit und ohne "C" ereilen die Unternehmen.
Eine wesentliche Änderung gibt es seit dem 01.01.2023 für Arbeitgeber - die Ärzte sind in den meisten Fällen verpflichtet, keine gelben Zettel mehr auszustellen, sondern die Krankheit nur noch elektronisch zu attestieren. Arbeitgeber müssen sich dann selbst um das "Herunterladen" der "elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" kümmern...
Wumms, Doppelwumms, und Bazooka sind als Beschreibungen für das, was gerade entschieden wird an einigen Stellen nicht nur von der Bezeichnung her mit einem schlechten Comic vergleichbar.
Unabhängig von den Bezeichnungen für die Maßnahmen geben wir uns nicht nur in diesem Newsletter viel Mühe, ein wenig System in die Themen zu bringen und versprechen, unsere Mandanten möglichst "geräuschlos" durch die aktuellen Zeiten zu begleiten.
heute ist unser Kanzlei-Team beim Hanauer-Stadtlauf "gegen Gewalt an Frauen" unterwegs. Hier zeigt sich, dass neben der Beschäftigung mit Zahlen und Gesetzen auch die soziale Verantwortung in unserer Kanzlei einen durchaus hohen Stellenwert hat.
Ob das auch immer bei unserem Gesetzgeber der Fall ist, bleibt Ihrer Beurteilung überlassen. Die aktuellsten Veränderungen, die gerade für die Arbeitgeber deutliche Risiken bergen, haben es in sich und sind ("zukunftsgewandt" wie unser Gesetzgeber nun mal ist) in Papierform zu erledigen.
es bahnt sich ein wunderschönes Wochenende an, weshalb es uns so richtig schwer wird, Sie mit unseren Themen des Monats zu begeistern.
Unser Gesetzgeber beschäftigt uns zwar weiter pausenlos mit Neuerungen, Änderungen - aber eben auch mit Themen, die weder Ihnen noch uns ein Lächeln auf die Lippen zaubern.
So ist unser Topthema in diesem Monat ein altes (und bei vielen Mandanten auch schon selbstverständliches): die GoBDs...
Brückentage eignen sich besonders gut für Neuigkeiten, da kommt unsere Mandanteninfo heute doch gerade richtig...
Im ersten (Top-)Thema des Monats informieren wir über Neuerungen bei den Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung, denn rückwirkend zum 1. Januar 2022 müssen bestimmte Unterlagen in elektronischer Form bereitgestellt werden. Es gibt allerdings klare Vorgaben für Dateityp, Dateiname usw.
Vor einigen Wochen hatten wir über das Steuerentlastungsgesetz 2022 und die Erhöhung gewisser Pauschalen berichtet. Wegen steigender Energiepreise wurden die Maßnahmen nun erweitert...
auch bei uns macht der April was er will, deshalb kommt unsere April-Info zwar erst im Mai - dafür aber mit guten Neuigkeiten zum Wochenstart bei Ihnen an.
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist beschlossen und somit werden bestimmte Pauschalen rückwirkend ab Januar 2022 erhöht. Um welche Beträge es genau geht, erfahren Sie in unserem Top-Thema.
Bei Spenden bis 300,00 € genügt in bestimmten Fällen ein „vereinfachter Spendennachweis“. Dabei spielt allerdings der Zweck der Zuwendung aber auch der Empfänger eine Rolle…
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